Bayerische Ehrenamtskarte

Ehrenamt ist ein wichtiges Fundament unserer Gesellschaft.

Abbildung Bayerische Ehrenamtskarte

Ehrenamtlich engagieren

 Bürger:innen, die sich ehrenamtlich engagieren, leisten einen wesentlichen Beitrag zu einem menschlichen, wertebewussten Miteinander. Vieles, was unsere Region lebens- und liebenswert macht, wird erst durch das Engagement zahlreicher Freiwilliger möglich.

Als Anerkennung und Wertschätzung der vielen ehrenamtlich Tätigen beteiligt sich der Landkreis Günzburg seit 2012 an der Bayerischen Ehrenamtskarte. Sie soll ein „Dankeschön“ an alle ehrenamtlich tätigen Bürger:innen sein, die sich in den verschiedensten Bereichen überdurchschnittlich für das Gemeinwohl engagieren. Neben der Anerkennung sind mit der Bayerischen Ehrenamtskarte auch Vergünstigungen verbunden.

Fragen zur Ehrenamtskarte

  • Sie sind seit mindestens zwei Jahren im bürgerschaftlichen Engagement gemeinwohlorientiert aktiv (z.B. für Ihren Verein, in einer sozialen Einrichtung usw.)
  • Ihr Engagement umfasst durchschnittlich mindestens 5 Std. pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Std. jährlich
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt

 

Überdies erhalten die Ehrenamtskarte auf Antrag:

  • Inhaber einer Juleica erhalten auf Antrag ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte. Als Nachweis genügt die Kopie der Juleica.
  • Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basismodul der Modularen Truppausbildung (MTA
  • Aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich
  • Personen, die einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischem Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD)
  • Reservisten, die regelmäßig aktiven Wehrdienst bei der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren
  • Ehrenamtliche, die seit 25 Jahren oder länger mind. 5 Std. pro Woche freiwillig engagiert sind
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Auszeichnung für eine mind. 25- oder 40-jährige aktive Dienstzeit nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) erhalten haben.
  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten
  • Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst bei der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservistendienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks-oder Kreisverbindungskommandos waren

Ab sofort können Ehrenamtliche selbst, der Verein, der Verband oder die Kommune einen Antrag auf Ausstellung der Bayerischen Ehrenamtskarte beim Freiwilligenzentrum STELLWERK stellen. Der Verein oder die Organisation, für die der oder die Ehrenamtliche tätig ist, bestätigt die Angaben auf dem Antragsformular. Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten – erhalten automatisch die goldene Ehrenamtskarte.

Die Antragsstellung von Aktiven der Feuerwehr erfolgt überwiegend per Sammelantrag über die Kommandanten in Abstimmung mit dem Kreisbrandrat. Entsprechende Anträge sind über Herrn Strohdeicher vom Freiwilligenzentrum STELLWERK erhältlich.

Wichtig: Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Die persönlichen Daten, die Sie dem Freiwilligenzentrum STELLWERK zur Beantragung der Ehrenamtskarte übermitteln, werden von uns intern gespeichert. Ihre Daten werden nicht an Dritte (z.B. Akzeptanzpartner) weitergegeben. Einzige Ausnahme – siehe auch Hinweis im Antragsformular – ist das Land Bayern.

Wenn Sie sich für eine Ehrenamtskarte interessieren und die Kriterien erfüllen, wenden Sie sich bitte an das Freiwilligenzentrum STELLWERK oder senden Sie uns den Antrag auf Ausstellung einer Ehrenamtskarte ausgefüllt zurück. Wichtig: In dem Antragsformular sind die entsprechenden Angaben durch die Organisation, für die das Ehrenamt ausgeübt wird, zu bestätigen.

Die Antragsstellung von Aktiven der Feuerwehr erfolgt überwiegend per Sammelantrag über die Kommandanten in Abstimmung mit dem Kreisbrandrat. Entsprechende Anträge sind über Herrn Strohdeicher vom Freiwilligenzentrum STELLWERK erhältlich.

Wichtig: Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Die persönlichen Daten, die Sie dem Freiwilligenzentrum STELLWERK zur Beantragung der Ehrenamtskarte übermitteln, werden von uns intern gespeichert. Ihre Daten werden nicht an Dritte (z.B. Akzeptanzpartner) weitergegeben. Einzige Ausnahme – siehe auch Hinweis im Antragsformular – ist das Land Bayern.

Die Ehrenamtskarte wird vom Landkreis Günzburg über das Freiwilligenzentrum STELLWERK ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweises bzw. Reisepass.

Die Antragsstellung von Aktiven der Feuerwehr erfolgt überwiegend per Sammelantrag über die Kommandanten in Abstimmung mit dem Kreisbrandrat. Entsprechende Anträge sind über Herrn Strohdeicher vom Freiwilligenzentrum STELLWERK erhältlich.

Wichtig: Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Die persönlichen Daten, die Sie dem Freiwilligenzentrum STELLWERK zur Beantragung der Ehrenamtskarte übermitteln, werden von uns intern gespeichert. Ihre Daten werden nicht an Dritte (z.B. Akzeptanzpartner) weitergegeben. Einzige Ausnahme – siehe auch Hinweis im Antragsformular – ist das Land Bayern.

Downloads

Antrag
SammelAntrag
Antrag Juleica

Partner werden

Die Attraktivität der Bayerischen Ehrenamtskarte steigt mit der Zahl der Akzeptanzpartner, die Vergünstigungen gewähren. Gleichzeitig signalisiert dieser seine Wertschätzung des bürgerschaftlichen Engagements und ist sich seiner sozialen Verantwortung bewusst. Auf der anderen Seite ist dem teilnehmenden Unternehmen ein Image- und Kundengewinn sicher.

Wir rufen Einzelhändler, Dienstleister, Inhaber von Gastronomiebetrieben, Betreiber von Freizeiteinrichtungen und sonstige Gewerbetreibenden auf, die Ehrenamtskarte im Landkreis Günzburg zu unterstützen und sich als Akzeptanzpartner zur Verfügung zu stellen. Sie leisten damit einen Beitrag, unseren Landkreis noch lebens- und liebenswerter zu machen.

Vertrag Partner

Vorteile

Die App

Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte können über eine App alle Angebote und Vergünstigungen bayernweit abrufen. Die „Ehrenamtskarte Bayern“ App ist kostenlos und kann über den Google Play Store bzw. den Apple App Store heruntergeladen werden. Die App ist geeignet für Smartphone und Tablet (Android- und iOS-Version). 

Hinweis: Android 7.0 wird nicht unterstützt. Bitte verwenden Sie Android 7.1 oder eine jüngere Version.

 

Die App „Ehrenamtskarte Bayern“ erläutert das jeweilige Angebot und stellt Kontaktdaten und Anfahrtsbeschreibungen zur Verfügung. Die rund 5.000 Angebote in kommunalen Einrichtungen sowie bei öffentlichen und privaten Anbietern in Bayern werden in den Kategorien Auto/Zweirad, Multimedia, Gesundheit, Sport/Wellness, Bildung/Kultur/Unterhaltung, Dienstleistungen/Finanzen, Mode/Beauty, Wohnen/Haus/Garten, Freizeit/Reise/Unterkünfte, Essen/Trinken/Gastronomie angezeigt.

LogoAppEhrenamtskarte Bayern

Vergünstigungen

Viele Partner unterstützen die Bayerische Ehrenamtskarte im Landkreis Günzburg. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Akzeptanzpartner im Landkreis Günzburg. Als Dankeschön für Ihr ehrenamtliches Engagement erhalten Sie als Inhaber der Ehrenamtskarte dort Rabatte und Vergünstigungen.

 

Akzeptanzstellen außerhalb des Landkreises:

 

 

Akzeptanzstellen im Landkreis Günzburg

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