Bayerische Ehrenamtskarte

Ehrenamt ist ein wichtiges Fundament unserer Gesellschaft.

Abbildung Bayerische Ehrenamtskarte

Ehrenamtlich engagiert

Ehrenamtliche leisten einen wesentlichen Beitrag zu einem menschlichen, wertebewussten Miteinander. Vieles was unsere Region lebens- und liebenswert macht, wird erst durch das Engagement zahlreicher Freiwilliger möglich.

Als Anerkennung und Wertschätzung der vielen ehrenamtlich Tätigen beteiligt sich der Landkreis Günzburg seit 2012 an der Bayerischen Ehrenamtskarte. Sie soll ein „Dankeschön“ an alle ehrenamtlich Tätigen sein, die sich in den verschiedensten Bereichen für das Gemeinwohl engagieren. Neben der Anerkennung sind mit der Bayerischen Ehrenamtskarte auch Vergünstigungen verbunden.

Vorteile der Ehrenamtskarte

Mit der Ehrenamtskarte sind viele Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlichster Art verbunden. Die Karteninhabenden erhalten mit der Vorteilskarte Vergünstigungen bei Einrichtungen des Freistaates Bayern, sowie bei teilnehmenden kommunalen Einrichtungen und Gewerbetreibenden aus der privaten Wirtschaft (sogenannte Akzeptanzstellen).

Dabei können nicht nur die Vergünstigungen aus dem Landkreis Günzburg in Anspruch genommen werden, sondern auch die Angebote aus allen anderen teilnehmenden Bayerischen Landkreisen genutzt werden.

Akzeptanzstellen im Landkreis Günzburg

Fragen zur Ehrenamtskarte

  • Sie sind seit mindestens zwei Jahren im bürgerschaftlichen Engagement gemeinwohlorientiert aktiv (z.B. für Ihren Verein, in einer sozialen Einrichtung usw.)
  • Ihr Engagement umfasst durchschnittlich mind. 5 Std. pro Woche oder bei Projektarbeiten mind. 250 Std. jährlich
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt


Überdies erhalt
en die Ehrenamtskarte auf Antrag:

  • Inhaber einer Juleica erhalten auf Antrag ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte. Als Nachweis genügt die Kopie der Juleica.
  • Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basismodul der Modularen Truppausbildung (MTA)
  • Aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich
  • Personen, die einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischem Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD)
  • Reservisten, die regelmäßig aktiven Wehrdienst bei der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren
  • Ehrenamtliche, die seit 25 Jahren oder länger mind. 5 Std. pro Woche freiwillig engagiert sind
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Auszeichnung für eine mind. 25-jährige aktive Dienstzeit nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) erhalten haben.
  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten
  • Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst bei der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservistendienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks-oder Kreisverbindungskommandos waren

Ehrenamtliche können selbst, der Verein, der Verband oder die Kommune einen Antrag auf Ausstellung der Bayerischen Ehrenamtskarte beim Freiwilligenzentrum STELLWERK stellen. Der Verein oder die Organisation, für die der oder die Ehrenamtliche tätig ist, bestätigt die Angaben auf dem Antragsformular. 

Die Antragsstellung von Aktiven der Feuerwehr erfolgt überwiegend per Sammelantrag über die Kommandanten. Entsprechende Anträge sind über das Freiwilligenzentrum STELLWERK erhältlich.

Die Ehrenamtskarte gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis.

Wichtig: Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Die persönlichen Daten, die Sie dem Freiwilligenzentrum STELLWERK zur Beantragung der Ehrenamtskarte übermitteln, werden von uns intern gespeichert. Ihre Daten werden nicht an Dritte (z.B. Akzeptanzpartner) weitergegeben. Einzige Ausnahme – siehe auch Hinweis im Antragsformular – ist das Land Bayern.

Alle Informationen zur Antragsstellung

App "Bayerische Ehrenamtskarte"

Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte können über eine App alle Angebote und Vergünstigungen bayernweit abrufen. Die „Ehrenamtskarte Bayern“ App ist kostenlos und kann über den Google Play Store bzw. den Apple App Store heruntergeladen werden. 

Die App „Ehrenamtskarte Bayern“ erläutert das jeweilige Angebot und stellt Kontaktdaten und Anfahrtsbeschreibungen zur Verfügung. Die rund 5.000 Angebote in kommunalen Einrichtungen sowie bei öffentlichen und privaten Anbietern in Bayern werden in den Kategorien angezeigt.

Inhaber der digitalen Bayerischen Ehrenamtskarte können Ihre Karte auch über die App bei den teilnehmenden Akzeptanzstellen vorzeigen.

LogoAppEhrenamtskarte Bayern